Kennen Sie jemanden, der Einstreu braucht?
Sie stehen im Stall, jemand fragt, wo Sie Ihr Leinenstroh herbekommen. Sagen Sie es weiter, und wir schenken Ihnen Ballen.
In drei Schritten zu Ihren Ballen.
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ZuerstSie empfehlen uns weiter.
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Bei der ersten BestellungIhr Bekannter nennt Ihren Namen.
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Sobald er bezahlt hatSchreiben wir Ihnen die Ballen gut. Sie holen sie ab, wann es Ihnen passt, auch nach und nach. Sie verfallen nicht.
Je größer seine Bestellung, desto mehr Ballen.
| Seine erste Bestellung | Ihre Ballen |
|---|---|
1 bis 10 Ballen | 3 |
11 bis 23 Ballen | 5 |
1 Palette 24 bis 47 Ballen | 6 |
2 Paletten 48 bis 71 | 9 |
3 Paletten 72 bis 95 | 12 |
4 Paletten 96 bis 119 | 15 |
5 Paletten 120 bis 143 | 18 |
6 Paletten ab 144 | 24 |
Ganzer LKW 912 Ballen | 48 |
Es zählt die erste Bestellung Ihres Bekannten, nicht Ihre eigene Bestellmenge.
Sechs Regeln, die Sie kennen sollten.
- Für StammkundenMitmachen kann, wer schon Leinenstroh bei uns gekauft hat. Anmelden müssen Sie sich nicht.
- Ein echter NeukundeIhr Bekannter hat vorher noch nie bei uns gekauft.
- Name bei der ersten BestellungEr nennt uns Ihren Namen, wenn er das erste Mal bestellt. Nachträglich können wir nichts zuordnen.
- Gutschrift nach BezahlungBei Barzahlung sofort, bei Rechnung mit dem Zahlungseingang.
- Pro Stall eine PrämieDie Einstreu Ihres Bekannten muss an einem anderen Ort verbraucht werden als Ihre eigene. Wer für denselben Stall einkauft, gilt als ein Kunde.
- Ballen statt GeldIhre Ballen verfallen nicht. Eine Auszahlung in Geld gibt es nicht.
Es gelten die Teilnahmebedingungen. Der volle Wortlaut steht direkt hier darunter.
Teilnahmebedingungen
Empfehlungsprogramm Ecoflax Leinenstroh · Stand 16.07.2026
1. Anbieter
The North-West Future Solutions GmbH, Am Silbermannpark 1b, 86161 Augsburg. Ansprechpartner: Moritz Thoma, Telefon 0176 55224053, Moritz.thoma@the-north-west.de.
2. Wer teilnehmen kann
Teilnehmen kann jede Kundin und jeder Kunde, die oder der bereits Leinenstroh bei uns gekauft hat. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Das Programm gilt für unser Kleinmengen-Geschäft (Abholung am Lager Rain am Lech sowie Lieferungen im Umkreis von 150 km).
3. Wann eine Empfehlung zählt
Eine Empfehlung wird gutgeschrieben, wenn alle drei Punkte erfüllt sind:
- Der geworbene Kunde hat vorher noch nie bei uns gekauft.
- Er nennt bei seiner ersten Bestellung Ihren Namen.
- Er hat diese Bestellung vollständig bezahlt — bei Barzahlung sofort, bei Rechnung mit Zahlungseingang.
Maßgeblich ist ausschließlich die Angabe des Neukunden bei seiner ersten Bestellung. Eine nachträgliche Zuordnung ist nicht möglich.
4. Höhe der Prämie
Maßgeblich ist die Menge der ersten Bestellung des geworbenen Kunden — nicht Ihre eigene Bestellmenge.
| 1 – 10 Ballen | 3 Ballen |
| 11 – 23 Ballen | 5 Ballen |
| 1 Palette (24 – 47) | 6 Ballen |
| 2 Paletten (48 – 71) | 9 Ballen |
| 3 Paletten (72 – 95) | 12 Ballen |
| 4 Paletten (96 – 119) | 15 Ballen |
| 5 Paletten (120 – 143) | 18 Ballen |
| 6 Paletten (ab 144) | 24 Ballen |
| Ganzer LKW (912) | 48 Ballen |
5. Ein Stall — ein Kunde
Eine Prämie gibt es nur, wenn die Einstreu des geworbenen Kunden an einem anderen Ort verbraucht wird als bei Ihnen. Maßgeblich ist die Stall- beziehungsweise Verbrauchsadresse, nicht die Rechnungsadresse und nicht, wer abholt.
Mehrere Personen, die für denselben Stall einkaufen, gelten als ein Kunde — unabhängig davon, auf wie viele Rechnungen sich der Einkauf verteilt. In Zweifelsfällen entscheiden wir zu Ihren Gunsten.
6. Ihr Ballen-Konto
Gutgeschriebene Ballen werden bei Ihren nächsten Bestellungen abgezogen — so viele, wie Sie mitnehmen können. Der Rest bleibt stehen.
Die Ballen verfallen nicht. Eine Auszahlung in Geld oder eine Verrechnung mit offenen Rechnungen ist nicht möglich. Das Guthaben ist nicht übertragbar.
7. Keine Begrenzung
Sie können beliebig viele Kunden werben. Eine Obergrenze für Ihr Ballen-Konto gibt es nicht.
8. Steuerlicher Hinweis
Prämien für die Vermittlung von Kunden können beim Empfänger als Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen einkommensteuerpflichtig sein (§ 22 Nr. 3 EStG). Solche Einkünfte bleiben steuerfrei, solange sie im Kalenderjahr insgesamt unter 256 Euro liegen; maßgeblich ist der Wert der erhaltenen Ballen. Wird diese Grenze überschritten, ist der volle Betrag steuerpflichtig.
Die Versteuerung ist Sache des Empfängers. Bitte fragen Sie im Zweifel Ihren Steuerberater.
9. Änderung und Beendigung
Wir können dieses Programm jederzeit für die Zukunft ändern oder beenden. Wir geben das auf demselben Weg bekannt, auf dem wir das Programm angekündigt haben, oder informieren Sie direkt.
Bereits gutgeschriebene Ballen bleiben davon unberührt und können weiterhin abgerufen werden. Empfehlungen, die vor der Änderung ausgesprochen wurden, werden noch nach den alten Bedingungen abgerechnet.
10. Datenschutz
Um Ihre Empfehlung zuzuordnen und Ihr Ballen-Konto zu führen, speichern wir Ihren Namen, die Zuordnung zum geworbenen Kunden und den Stand Ihres Kontos. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung des Programms). Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte.
Stand: 16.07.2026 · The North-West Future Solutions GmbH, Am Silbermannpark 1b, 86161 Augsburg · Lager: Münchner Straße 35, 86641 Rain am Lech · www.the-north-west.de
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.
Wir sagen Ihnen gern, wie viele Ballen Sie gut haben, und klären alles Weitere. Wie wir mit Ihren Daten umgehen, steht in der Datenschutzerklärung.